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Wann darf man ein Auto abschleppen lassen? Rechte bei Falschparkern auf Privatgrundstücken
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Wann darf man ein Auto abschleppen lassen
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Wann darf man ein Auto abschleppen lassen? Rechte bei Falschparkern auf Privatgrundstücken

Erfahren Sie, wann Sie in der Schweiz ein Fahrzeug auf Ihrem Privatgrundstück abschleppen lassen dürfen. Rechte bei Falschparkern, Voraussetzungen und Tipps zur rechtssicheren Vorgehensweise.

Rechte bei Falschparkern auf Privatgrundstücken in der Schweiz

Ein fremdes Auto steht auf Ihrem privaten Parkplatz? Die Zufahrt zur Tiefgarage ist blockiert? Solche Situationen sind ärgerlich - und leider keine Seltenheit. Viele Fahrzeughalter fragen sich in solchen Momenten: Darf ich das Auto einfach abschleppen lassen?

Die Antwort lautet: Ja - unter bestimmten Voraussetzungen. In der Schweiz sind die Rechte von Grundstückseigentümern und Mietern klar geregelt. Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem privaten Parkplatz abstellt, riskiert mehr als nur ein Umtriebsentschädigung (Parkbusse).

Klare Abgrenzung ist entscheidend

Damit Sie als Privatperson in der Schweiz ein fremdes Fahrzeug von Ihrem Parkplatz abschleppen lassen dürfen, muss klar ersichtlich sein, dass es sich um Privatgrund handelt. Nur so ist rechtlich nachvollziehbar, dass der Fahrer unbefugt parkiert hat.

Achten Sie deshalb auf folgende Merkmale:

  • Klare Bodenmarkierungen Verwenden Sie gelbe Linien oder eine Markierung, die sich deutlich von den üblichen weissen Markierungen auf öffentlichem Grund unterscheidet.
  • Deutliche Beschilderung Bringen Sie gut sichtbare Schilder an, die auf das Parkverbot und den privaten Charakter des Grundstücks hinweisen - zum Beispiel: "Privatparkplatz – Unberechtigt parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."
  • Visuelle Abgrenzung zum öffentlichen Raum Eine optische Trennung – etwa durch Hecken, Zäune, Randsteine oder bauliche Elemente – hilft, den privaten Bereich klar vom öffentlichen Verkehrsraum zu unterscheiden.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei einem Verstoss rechtssicher gegen Falschparker vorgehen – inklusive Abschleppung.

Diese Merkmale sind wichtig, damit der Fahrzeughalter klar erkennen kann, dass es sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz handelt.

Wann ist Abschleppen erlaubt?

Ein Abschleppen ist in der Regel dann erlaubt, wenn:

  • Das Fahrzeug auf einem klar als privat gekennzeichneten Parkplatz steht
  • Der Fahrzeughalter bzw. -lenker nicht ausfindig gemacht werden kann
  • Der Parkplatz dringend benötigt wird, zum Beispiel durch den Mieter oder Eigentümer
  • Das Fahrzeug eine Zufahrt blockiert, etwa zu einem Hof, einer Einfahrt oder Tiefgarage

Tipp: Dokumentieren Sie die Situation mit Fotos und versuchen Sie zunächst, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen (z. B. durch Nachfrage in umliegenden Geschäften oder Häusern). Erst wenn das nicht möglich ist und der Parkplatz gebraucht wird, ist ein Abschleppen rechtlich gerechtfertigt.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für das Abschleppen trägt in der Regel der Falschparker, nicht der Grundstückseigentümer. Wichtig ist dabei, dass der Abschleppvorgang verhältnismässig ist und nur dann erfolgt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Fazit

Privatparkplätze sind kein Freipass für fremde Fahrzeuge. Wer unberechtigt parkiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Als Eigentümer oder Mieter haben Sie das Recht, ein solches Fahrzeug abschleppen zu lassen – vorausgesetzt, Ihr Parkplatz ist klar gekennzeichnet und der Fahrzeughalter nicht erreichbar.

Haben Sie öfter Probleme mit Falschparkern?

Dann lohnt es sich, ein professionelles Schild mit Abschlepphinweis anzubringen oder mit der FalschParker App zu arbeiten, die Ihnen im Notfall schnell helfen kann.