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Abschleppdienst

Abschleppdienst für Privatgrund – per App beauftragt, für Sie kostenlos

Wer Ihren Stellplatz blockiert, begeht verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), Sie dürfen in der Regel abschleppen lassen. Unser Partnernetz ist deutschlandweit im Schnitt in 20 Minuten vor Ort, mit GPS-Tracking und Fotodokumentation.

Abschleppwagen lädt ein Fahrzeug auf

Vier Schritte, bis die Zufahrt wieder frei ist.


Ablauf

Melden per App, Abschleppen durch Partner – Sie müssen dafür nicht vor Ort warten.

  1. Kennzeichen erfassen.

    Starten Sie die App oder nutzen Sie den QR-Code am Schild und tippen Sie das Kennzeichen des blockierenden Fahrzeugs ein.

    FalschParker: Kennzeichen erfassen
  2. Foto als Beweis.

    Ein Foto mit lesbarem Kennzeichen und der Parksituation belegt später, dass das Abschleppen berechtigt war.

    FalschParker: Fahrzeug als Beweis fotografieren
  3. Ort per GPS festhalten.

    Die App übernimmt den Standort automatisch; ein Tipp bestätigt ihn, damit klar ist, dass das Fahrzeug auf Privatgrund stand.

    FalschParker: Standort auf der Karte bestätigen
  4. Abrechnung & Durchsetzung.

    Die Vertragsstrafe wird erstellt und verschickt; zahlt der Verursacher nicht, folgt das Inkasso.

    FalschParker: Auftragsstatus in der Kartenansicht
Video-Anleitung

So läuft ein Abschleppeinsatz ab – von Anfang an belegt.

Ihre Vorteile

Schnell vor Ort, sauber belegt.

  • Im Schnitt 20 Min vor Ort.

    Deutschlandweit erreicht unser Partnernetzwerk den Einsatzort durchschnittlich in 20 Minuten.

  • Jeder Schritt live per GPS.

    In der App verfolgen Sie, wann der Abschleppwagen losfährt, ankommt und den Auftrag abschließt.

  • Gestützt auf BGH-Urteile.

    Fotodokumentation und Abrechnung orientieren sich an BGH V ZR 144/08 und V ZR 229/13 zu Abschleppkosten.

3 Min. Lesezeit

Typische Ausreden

Falsch auf Ihrem Privatparkplatz geparkt? Erfahren Sie, wie Sie in Deutschland rechtmäßig eine Vertragsstrafe oder einen Aufwendungsersatz geltend machen können, gegebenenfalls durch Abtretung der Forderung und ohne gerichtliches Verbot.

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Häufige Fragen

Abschleppen auf Privatgrund – kurz erklärt.

  • Was zahle ich als Grundstückseigentümer?

    Für Sie kostenlos – zahlen muss grundsätzlich der Falschparker (BGH V ZR 144/08).

  • Darf ich auf Privatgrund abschleppen lassen?

    In der Regel ja: Unberechtigtes Parken ist verbotene Eigenmacht (§§ 858, 859 BGB). Auf öffentlichen Straßen ist das Ordnungsamt zuständig.

  • Wie schnell kommt der Abschleppwagen?

    Im Schnitt ist unser Partnernetzwerk in 20 Minuten bei Ihrem Grundstück.

  • Was passiert nach dem Abschleppen?

    Damit der Halter sein Auto findet, wird die Polizei nach örtlicher Praxis informiert. Das Fahrzeug kommt auf einen gesicherten Verwahrplatz, jeder Schritt wird dokumentiert. Herausgegeben wird es nur an Berechtigte mit Nachweis. Bezahlt wird vor Ort oder per Rechnung innerhalb von 30 Tagen; ersatzfähig sind Kosten in ortsüblicher Höhe (BGH V ZR 229/13). Alle Belege finden Sie in der App.

  • Muss ich beim Abschleppen dabei sein?

    Nein. Sie melden per App, wir und unsere Partner erledigen alles Weitere.

Zufahrt blockiert? Wir kümmern uns.

Registrieren Sie sich kostenlos und lassen Sie Fremdparker auf Ihrem Grundstück künftig per App abschleppen.

FalschParker: Abschleppen per App beauftragen