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Für jeden Fall

Vertragsstrafe nach BGB – digital ausgestellt und durchgesetzt

Wer trotz Schild auf Ihrem Grundstück parkt, schuldet in der Regel eine Vertragsstrafe (§§ 339 ff. BGB). Sie melden per App, wir holen die Halterauskunft ein, verschicken die Rechnung und übernehmen das Inkasso.

Digitaler QR-Strafzettel für eine Vertragsstrafe

Vom Foto zur bezahlten Vertragsstrafe.


Ablauf

Sie dokumentieren den Verstoß, alles Weitere bis zur Zahlung übernehmen wir.

  1. Verstoß per App melden.

    Öffnen Sie FalschParker und erfassen Sie das Fahrzeug, das unberechtigt auf Ihrem Stellplatz steht.

    FalschParker: Kennzeichen erfassen
  2. Beweis sichern.

    Ein Foto mit lesbarem Kennzeichen und sichtbarem Schild belegt, dass die Parkbedingungen erkennbar waren.

    FalschParker: Foto des Fahrzeugs als Beweis
  3. Halterauskunft beim KBA.

    Wir fragen den Halter nach § 39 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt ab – digital und ohne Aufwand für Sie.

    Halterermittlung zu einem geparkten Fahrzeug
  4. Abtretung – wir setzen durch.

    Sie treten die Forderung nach § 398 BGB an ParkGuard ab. Wir stellen die Rechnung zu, mahnen und übernehmen bei Bedarf das Inkasso.

    FalschParker: Übersicht Ihrer gemeldeten Fälle
Ihre Vorteile

Von der Meldung bis zur Zahlung digital.

  • Rechnung ohne Papierkram.

    Die Zahlungsaufforderung wird automatisch erstellt und an den Verursacher geschickt – Sie müssen nichts drucken.

  • Halterauskunft inklusive.

    Die Anfrage beim Zentralen Fahrzeugregister des KBA stellen wir für Sie – ganz ohne Formulare auf Ihrer Seite.

  • Inkasso ohne Zusatzkosten.

    Zahlt der Verursacher nicht, übernehmen wir das Inkasso – ohne Mehrkosten für Sie und ohne feste Vertragslaufzeit.

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Häufige Fragen

Vertragsstrafe in Deutschland – kurz erklärt.

  • Worauf beruht die Vertragsstrafe?

    Ein gut sichtbares Schild an der Einfahrt bietet einen Nutzungsvertrag an. Wer dort parkt, nimmt ihn in der Regel an; bei Verstoß wird die Strafe nach §§ 339 ff. BGB fällig.

  • Wie wird der Halter ermittelt?

    Nach Ihrer Meldung holen wir die Halterauskunft nach § 39 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt ein. Sie müssen dafür nichts weiter tun.

  • Und wenn der Halter nicht selbst gefahren ist?

    Nach BGH XII ZR 13/19 muss er darlegen, wer gefahren ist. Tut er das nicht, kann er in der Regel selbst in Anspruch genommen werden.

  • Was passiert, wenn niemand zahlt?

    Dann übernehmen wir Mahnung und Inkasso – ohne zusätzliche Kosten oder Arbeit für Sie.

  • Was kostet mich das als Eigentümer?

    Nichts. Registrierung, App und Inkasso sind für Sie kostenlos; die Kosten trägt der Verursacher.

  • Funktioniert das auch in Tiefgaragen?

    Ja, ob Einzelstellplatz im Hinterhof, Tiefgarage einer WEG oder Kundenparkplatz – Voraussetzung ist ein gut sichtbares Schild.

Fremdparker zur Kasse bitten?

Kostenlos registrieren und die erste Vertragsstrafe direkt per App ausstellen – heute noch.

FalschParker: Vertragsstrafe per App erstellen