Vertragsstrafe nach BGB – digital ausgestellt und durchgesetzt
Wer trotz Schild auf Ihrem Grundstück parkt, schuldet in der Regel eine Vertragsstrafe (§§ 339 ff. BGB). Sie melden per App, wir holen die Halterauskunft ein, verschicken die Rechnung und übernehmen das Inkasso.








