Häufig gestellte Fragen zu Vertragsstrafe & Abschleppen
Antworten zu Vertragsstrafe, Abschleppdienst, Parkplatzkontrolle und Tankflucht — alles, was Sie über die FalschParker App wissen müssen.
Antworten zu Vertragsstrafe, Abschleppdienst, Parkplatzkontrolle und Tankflucht — alles, was Sie über die FalschParker App wissen müssen.

Eine Vertragsstrafe ist eine Schadenersatzform, die bei unrechtmäßiger Nutzung von Privatgrundstücken – etwa Falschparken auf Privatparkplätzen – Anwendung findet. Sie stützt sich auf das Hausrecht des Eigentümers und ein deutlich erkennbares Hinweisschild und liegt in der Praxis zwischen 40 und 80 EUR. Die Höhe wird vom Parkplatzbesitzer festgelegt und kann bei Blockierungen, Betriebsstörungen oder Umsatzeinbußen höher ausfallen.
Auf Parkplätzen, die eindeutig als Privatgrund gekennzeichnet sind – durch Markierungen oder private Beschilderung – sowie an blockierten Zufahrten zu Höfen, Tiefgaragen und Notausgängen. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeugführer nicht erreichbar ist und der Parkplatz dringend benötigt wird. Die FalschParker App vermittelt Ihnen in rund 20 Minuten einen Abschleppwagen aus unserem Partnernetz.
In drei Schritten: 1) Fahrzeug mit der FalschParker App fotografieren, Kennzeichen erfassen, Vorfall absenden. 2) Wir ermitteln den Halter über die zuständige Zulassungsbehörde und stellen die Vertragsstrafe digital mit QR-Code aus. 3) Wir übernehmen Versand, Inkasso und Kommunikation – Sie erhalten den Betrag automatisch ausbezahlt, ohne weiteren Aufwand.
Für Sie als Parkplatzbesitzer oder -mieter ist die FalschParker App vollständig kostenlos – inklusive Abschleppdienst, Halteranfrage und Inkasso. Es entstehen weder Einrichtungs- noch laufende Gebühren. Sämtliche Kosten werden direkt beim Falschparker eingefordert.
Das Verfahren stützt sich auf das Hausrecht des Grundstückseigentümers und auf wirksam vereinbarte Vertragsstrafen-Hinweise. Voraussetzung ist eine deutlich erkennbare Beschilderung des Privatparkplatzes. Wir arbeiten mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Ob eine Forderung im Einzelfall durchsetzbar ist, hängt von den konkreten Umständen ab; eine Zusicherung über den Ausgang eines Einzelfalls können wir nicht geben.
Alle Daten werden vollständig DSGVO-konform verarbeitet und ausschließlich zur Bearbeitung des konkreten Parkvergehens verwendet. Die Halteranfrage erfolgt über die zuständige Zulassungsbehörde, sensible Informationen werden verschlüsselt übertragen und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ja, die Nutzung ist für Parkplatzeigentümer und -mieter vollständig kostenlos. Es entstehen Ihnen keine Kosten – die Gebühren werden direkt beim Falschparker eingefordert.
Wird die Umtriebsentschädigung nicht fristgerecht beglichen, leiten wir den Inkassoprozess ein. Alle weiteren notwendigen Schritte werden von uns übernommen – Sie müssen nichts weiter tun.
Nein, ein richterliches Verbot ist nicht erforderlich. Sie können auch ohne ein solches Verbot eine Umtriebsentschädigung für Falschparken auf Ihrem Privatparkplatz geltend machen. Ein bestehendes Verbot ermöglicht jedoch zusätzliche rechtliche Schritte wie eine Strafanzeige.
Durch unser GPS-basiertes Netzwerk von Abschleppdienstleistern in ganz Deutschland wird automatisch der nächstgelegene Fahrer ermittelt. Sie können die Ankunft des Abschleppwagens in Echtzeit auf der Karte verfolgen.
Die Umtriebsentschädigung liegt in der Regel zwischen 30 und 50 Euro. Die genaue Höhe wird vom Parkplatzbesitzer oder -mieter festgelegt und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand sowie den Parkbedingungen vor Ort.
Erfasst werden Fahrzeugkennzeichen, Beweisfotos und GPS-Standort. Alle Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und ausschließlich zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verwendet.
Nein, ein gerichtliches Verbot ist nicht notwendig, um eine Vertragsstrafe auszustellen. Voraussetzung ist eine wirksame Beschilderung mit Vertragsstrafen-Hinweis, die den Falschparker beim Abstellen des Fahrzeugs auf das Parkverbot und die Höhe der Vertragsstrafe hinweist. Liegt zusätzlich eine gerichtliche Untersagungsverfügung vor, drohen weitergehende rechtliche Schritte.
Eine Abtretung (§ 398 BGB) ist eine Forderungsabtretung oder Sicherungsabtretung. Dabei ändert sich das Schuldverhältnis, indem die Forderung an uns übertragen wird. Der Zedent (Abtretender) überträgt also die Forderung an den sogenannten Zessionar (Abtretungsempfänger), der sie anschließend selbstständig einziehen darf.
Eine Vertragsstrafe beträgt in der Regel zwischen 40 und 80 EUR, wobei die genaue Höhe vom Parkplatzbesitzer oder -mieter festgelegt wird. Führt ein Parkvergehen zu Umsatzeinbußen oder anderweitigen Schäden für den Parkplatzmieter oder -besitzer, kann auch eine höhere Vertragsstrafe verlangt werden.
Unsere Dienstleistung ist für unsere Kunden vollständig kostenlos. Es entstehen keine Kosten für Sie. Die Gebühren werden beim Falschparker direkt eingefordert.
Auf Parkplätzen, die eindeutig durch visuelle und signaltechnische Merkmale von öffentlichen Bereichen abgegrenzt sind – erkennbar an Markierungen oder privaten Beschriftungen – sowie an Zufahrten zu Höfen, Tiefgaragen usw. Insbesondere, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann und der Parkplatz dringend benötigt wird.
Die Kosten des Abschleppdienstes können nach § 398 BGB an die ParkGuard Solutions GmbH abgetreten (zediert) werden. Liegt eine solche Abtretung vor, geht das Forderungsrecht gegenüber dem Falschparker an den Abschleppdienst über, der den Betrag eigenständig geltend macht.
Nein, ein gerichtliches Verbot ist in Deutschland nicht erforderlich. Ausreichend ist eine deutlich sichtbare Beschilderung, die das Parkverbot und – sofern vorgesehen – die Vertragsstrafe ausweist. Auf dieser Grundlage kann der Eigentümer im Rahmen seines Hausrechts abschleppen lassen.
Der ParkGuard Service von FalschParker ist ideal für B2B-Kunden wie Einzelhändler, größere Unternehmen und andere Einrichtungen mit hochfrequentierten Parkplätzen. Besonders geeignet ist der Service, wenn das eigene Personal keine Kapazitäten hat, die Parkplatzkontrolle eigenständig durchzuführen.
Unsere professionell geschulten ParkGuards kontrollieren Ihre Parkplätze gemäß Ihren Vorgaben. Dabei überprüfen sie, ob Fahrzeuge eine aktive Parkbuchung vorweisen oder in der FalschParker App als berechtigt hinterlegt sind. Die ParkGuards durchlaufen eine dreiwöchige Schulung, bei der sie auf verschiedene Situationen sensibilisiert werden. Sie sind deutlich erkennbar gekleidet, um eine klare Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Stellen unsere ParkGuards einen Parkverstoß fest, wird gemäß Ihren Vorgaben eine digitale Vertragsstrafe mit QR-Code ausgestellt. Sie profitieren von voller Transparenz, da alle Vorgänge in der FalschParker App dokumentiert werden.
Ja, der Service ist kostenlos, sofern das Parkvolumen in einem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht.
Ja. Ihr Stellplatz ist Privatgrund. Wer unberechtigt parkt, begeht verbotene Eigenmacht – nach deutschem Recht können Sie reagieren und über die FalschParker App eine Vertragsstrafe ausstellen lassen. Halterermittlung, Administration und Inkasso übernehmen wir.
Für Sie als Stellplatzbesitzer, Mieter oder Verwaltung ist die Nutzung kostenlos. Es gibt keine Abo- oder Einrichtungsgebühren – die Vertragsstrafe trägt der Falschparker selbst.
Ja. Ob Außenstellplatz, Tiefgarage oder Besucherparkplatz – Sie erfassen den Fremdparker per Foto in der App und stellen die Vertragsstrafe aus. Auf Wunsch liefern wir passende Hinweisschilder.
Ja. Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften verwalten beliebig viele Liegenschaften, Zonen und Stellplätze zentral in einer App – mit vollständigem Überblick über alle Meldungen.
Über die FalschParker App erfassen Sie das Beweisbild des Fahrzeugs (mit sichtbarem Kennzeichen) sowie ein Foto des Tankbelegs für einen möglichen Tankbetrug. Die gesamte Administration und das Inkasso übernehmen wir. Sobald wir den ausstehenden Betrag erhalten haben, überweisen wir Ihnen den Betrag am selben Tag.
Die Bearbeitungskosten einer Tankflucht belaufen sich auf 20,00 EUR, damit unser administrativer Aufwand gedeckt ist – in den meisten Fällen steckt keine vorsätzliche Absicht dahinter.
Sobald ein ausländisches Fahrzeug in einen solchen Fall involviert ist, treten wir – auf Grundlage der Vollmacht, die Sie bei uns unterzeichnen – mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um die Person zu ermitteln und die Forderung in Rechnung zu stellen.