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Standorte

Abschleppdienst Hamburg.

Wer in Hamburg unberechtigt auf einem Privatgrundstück parkt, begeht verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Ob Firmenparkplatz, Stellplatz einer Wohnanlage oder Kundenparkplatz: Mit FalschParker melden Sie den Verstoß in Sekunden – Kennzeichen scannen, Foto aufnehmen, Standort bestätigen.

Großer Parkplatz mit markierten Stellplätzen zwischen Bürogebäuden aus Backstein

Vom Schild bis zur Vertragsstrafe.


Der Ablauf

Vier Schritte nach deutschem Recht – Sie melden den Verstoß, wir kümmern uns um Halter, Forderung und Zahlung.

  1. Schild an der Einfahrt, Kennzeichen in die App.

    Ein gut sichtbares Schild an der Zufahrt macht Ihre Parkbedingungen in der Regel zum Vertragsbestandteil (§§ 305 ff. BGB). Per QR-Code darauf oder direkt in der App tragen Sie das Kennzeichen ein.

    FalschParker: Eingabemaske für das Kennzeichen eines fremd parkenden Fahrzeugs
  2. Verstoß per Foto belegen.

    Halten Sie Fahrzeug und Kennzeichen gut erkennbar im Bild fest. Das Foto stützt sich auf das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und dient als Beweis.

    FalschParker: Kameraansicht beim Fotografieren des fremd geparkten Autos
  3. Ort festhalten, Halter ermitteln.

    Die App übernimmt die GPS-Position, Sie bestätigen sie mit einem Tipp. Danach beantragen wir die Halterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (§ 39 StVG).

    FalschParker: Karte mit markiertem Ort des Parkverstoßes
  4. Vertragsstrafe – den Rest erledigen wir.

    Sie treten die Forderung an ParkGuard ab (§ 398 BGB). Wir fordern die Vertragsstrafe ein, beantworten Rückfragen am Telefon und übernehmen bei Bedarf das Inkasso.

    FalschParker: Liste Ihrer gemeldeten Parkverstöße mit Bearbeitungsstand
Per App angefordert

Für Hamburger Firmen- und Wohnanlagen.

Ob Mitarbeiterparkplatz im Gewerbegebiet, Besucherstellplätze einer Wohnanlage oder Kundenparkplätze im Einzelhandel: Fremdparker kosten Zeit und Nerven. Mit der App dokumentieren Sie jeden Fall lückenlos – ohne Diskussion vor Ort.

  • Abschleppdienst in wenigen Schritten per App anfordern
  • GPS-Live-Tracking für jeden Einsatz
  • Abschleppdienst direkt über die App anfordern
Abschleppfahrzeug im Einsatz vor einem Gebäude

Fünf Städte, ein einfacher Ablauf.


Standorte

Falschparker in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main melden Sie über FalschParker. Unser Firmensitz ist in Berlin, Greifswalder Straße 226.

Einsatzgebiete

So gehen wir vor.

Meldet ein Kunde über die App einen Parkverstoß in Hamburg, übernehmen wir die Abwicklung der Vertragsstrafe und das Inkasso. Muss das Fahrzeug weg, fordern Sie den Abschleppdienst direkt in der App an.

Ihre Rechte als Eigentümer.

Auch in Hamburg gilt: Der Besitzer darf sich gegen unberechtigtes Parken mit Selbsthilfe wehren (§ 859 BGB). Bestreitet der Halter, gefahren zu sein, muss er darlegen, wer als Fahrer in Betracht kommt (BGH, XII ZR 13/19).

Häufige Fragen

Abschleppdienst Hamburg — kurz erklärt.

  • Was kostet der Abschleppdienst für mich als Eigentümer in Hamburg?

    Für Sie als Parkplatzbesitzer ist FalschParker kostenlos. Die Abschleppkosten in ortsüblicher Höhe trägt der Verantwortliche; Kosten der allgemeinen Parkraumüberwachung sind nicht ersatzfähig (BGH, V ZR 229/13).

  • Darf ich in Hamburg ein Fahrzeug von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

    Unberechtigtes Parken auf einem Privatgrundstück ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Sie dürfen das Fahrzeug grundsätzlich im Wege der Selbsthilfe abschleppen lassen (§ 859 BGB); die Abschleppkosten in ortsüblicher Höhe trägt der Verantwortliche (BGH, V ZR 144/08 und V ZR 229/13).

  • Wen kontaktiere ich bei Falschparkern auf öffentlicher Straße in Hamburg?

    Auf öffentlichen Straßen ist Falschparken eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO. Zuständig sind dort die Ordnungsbehörde der Stadt Hamburg bzw. die Polizei, in Notfällen wie einer blockierten Feuerwehrzufahrt die 110. Auf Ihrem Privatgrund sind die Behörden in der Regel nicht zuständig – dort setzen Sie Ihre Rechte zivilrechtlich durch, zum Beispiel mit FalschParker.

  • Eignet sich FalschParker für Firmenparkplätze in Hamburg?

    Ja. Unternehmen erfassen Fremdparker auf Mitarbeiter-, Besucher- oder Lieferflächen über die App. Mehrere Standorte lassen sich zentral verwalten, und die Abwicklung der Vertragsstrafe übernehmen wir.

  • Welche Beschilderung brauche ich für eine Vertragsstrafe?

    Hängen Sie an der Einfahrt ein gut sichtbares Schild mit den Nutzungsbedingungen und der Höhe der Vertragsstrafe auf. Nur dann werden die Bedingungen als AGB wirksam (§§ 305 ff. BGB); der Betrag muss angemessen sein (§ 307 BGB).

FalschParker auf drei Smartphones: Kartenansicht, Auftragsübersicht und Abschleppauftrag

Fazit.

Ein Falschparker auf Ihrem Grundstück in Hamburg? Melden Sie ihn über FalschParker – wir kümmern uns um Vertragsstrafe, Inkasso und bei Bedarf um den Abschleppdienst.

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