Zum Inhalt springen
Videoüberwachung

Videoüberwachung mit Blick auf die DSGVO

Kameras mit automatischer Kennzeichenerkennung dokumentieren Verstöße auf Ihrem Grundstück, gestützt auf Ihr berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Belege landen direkt in FalschParker.

Überwachungskamera über einem modernen Parkplatz

Vier Schritte bis zur Kamera, die Beweise liefert.


Ablauf

Von der datenschutzgerechten Planung bis zum Beweisfoto für die Halterauskunft – ohne Handarbeit für Sie.

  1. Standort & Datenschutz prüfen.

    Wir prüfen, welche Bereiche erfasst werden dürfen, und richten die Kameras auf Ihre Stellplätze aus – nicht auf den Gehweg.

    Techniker montiert eine Überwachungskamera an einer Hauswand
  2. Montage & Hinweisschild.

    Wir montieren die Kameras und bringen den Hinweis auf die Videoüberwachung (Art. 13 DSGVO) sichtbar an.

    Montierte Kamera mit Blick auf die Stellplätze
  3. Kennzeichen automatisch erkennen.

    Die Kameras lesen Kennzeichen per ALPR. Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für die Klärung nötig ist.

    Kamera mit automatischer Kennzeichenerkennung (ALPR)
  4. Beweise in der App.

    Jeder Verstoß landet mit Zeitstempel in FalschParker und dient als Grundlage für Halterauskunft und Vertragsstrafe.

    Parkfläche mit Kamera, verbunden mit FalschParker
Ihre Vorteile

Lückenlos belegt, sparsam gespeichert.

  • 20 Min bis zum Einsatz vor Ort.

    Steht ein Auto in der Zufahrt, ist unser Partnernetzwerk deutschlandweit im Schnitt in 20 Minuten da.

  • Einsatz live per GPS verfolgen.

    In der App sehen Sie jederzeit, wo ein Einsatz gerade steht, vom Auftrag bis zum erledigten Fall.

  • Datenschutz mitgedacht.

    Fotodokumentation, Hinweisschild, kurze Speicherfristen – ausgerichtet an DSGVO und Rechtsprechung.

Kameraüberwachung für Ihren Parkplatz?

Registrieren Sie sich kostenlos – wir beraten Sie unverbindlich zu Kamera, Standort und Datenschutz.

FalschParker auf zwei Smartphones