Videoüberwachung mit Blick auf die DSGVO
Kameras mit automatischer Kennzeichenerkennung dokumentieren Verstöße auf Ihrem Grundstück, gestützt auf Ihr berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Belege landen direkt in FalschParker.
Kameras mit automatischer Kennzeichenerkennung dokumentieren Verstöße auf Ihrem Grundstück, gestützt auf Ihr berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Belege landen direkt in FalschParker.
Von der datenschutzgerechten Planung bis zum Beweisfoto für die Halterauskunft – ohne Handarbeit für Sie.
Wir prüfen, welche Bereiche erfasst werden dürfen, und richten die Kameras auf Ihre Stellplätze aus – nicht auf den Gehweg.

Wir montieren die Kameras und bringen den Hinweis auf die Videoüberwachung (Art. 13 DSGVO) sichtbar an.

Die Kameras lesen Kennzeichen per ALPR. Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für die Klärung nötig ist.

Jeder Verstoß landet mit Zeitstempel in FalschParker und dient als Grundlage für Halterauskunft und Vertragsstrafe.

Steht ein Auto in der Zufahrt, ist unser Partnernetzwerk deutschlandweit im Schnitt in 20 Minuten da.
In der App sehen Sie jederzeit, wo ein Einsatz gerade steht, vom Auftrag bis zum erledigten Fall.
Fotodokumentation, Hinweisschild, kurze Speicherfristen – ausgerichtet an DSGVO und Rechtsprechung.
Registrieren Sie sich kostenlos – wir beraten Sie unverbindlich zu Kamera, Standort und Datenschutz.
