AGB
Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ParkGuard Solutions GmbH und von FalschParker
Version: 8. Oktober 2026 — ersetzt alle bisherigen Versionen
Wichtige Informationen im Überblick
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung von FalschParker sowie der zugehörigen Webseiten und der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH (nachfolgend „ParkGuard“ oder „wir“).
FalschParker ermöglicht es privaten Nutzern und Geschäftskunden, Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen privater Parkflächen zu melden, zu dokumentieren und zu bearbeiten. Über die Plattform können Vertragsstrafen ausgelöst, Parkflächen verwaltet, Fälle bearbeitet und weitere Dienstleistungen beauftragt werden.
ParkGuard stellt die technische Plattform sowie die damit verbundenen Dokumentations-, Bearbeitungs-, Zahlungs- und Supportprozesse zur Verfügung. Physische Parkplatzkontrollen und Abschleppdienste werden, sofern beauftragt, durch ParkGuard selbst oder durch unabhängige externe Partnerunternehmen erbracht (siehe Ziffer 5).
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch. Sie enthalten wichtige Informationen zur Nutzung der Plattform, zu den Rechten und Pflichten der Nutzer sowie zur Verantwortung bei der Meldung und Bearbeitung von Verstößen.
Sie schließen einen Vertrag mit der ParkGuard Solutions GmbH, Greifswalder Straße 226, 10405 Berlin, Deutschland, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht.
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung von FalschParker sowie der Webseiten und der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH.
Die Plattform kann von privaten Nutzern sowie von Geschäftskunden genutzt werden, insbesondere von Eigentümern, Mietern, Hausverwaltungen oder Facility-Service-Providern.
Über die Plattform können Verstöße gemeldet, dokumentiert und bearbeitet sowie Vertragsstrafen ausgelöst oder verwaltet werden.
2. Nutzer und Geschäftskunden
Nutzer im Sinne dieser AGB sind alle Personen, welche FalschParker, die Webseite oder die Dienstleistungen von ParkGuard nutzen. Dazu gehören private Nutzer ebenso wie Geschäftskunden, beispielsweise Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Mieter, Facility-Service-Provider, Unternehmen oder andere berechtigte Auftraggeber.
Für Geschäftskunden können zusätzliche oder abweichende Individualvereinbarungen gelten, insbesondere betreffend Parkplatzkontrolle, Rückvergütungen, Abrechnung, Zuständigkeiten, Mehraufwand und Kündigung. Solche Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich abweichende Bestimmungen enthalten.
3. Nutzungsberechtigung
Der Nutzer bestätigt, dass er berechtigt ist, die gemeldeten Parkplätze, Parkflächen oder Privatgrundstücke zu nutzen, zu verwalten oder kontrollieren zu lassen.
Der Nutzer stellt sicher, dass die Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsverhältnisse an den betreffenden Flächen geklärt sind und ihm keine Umstände bekannt sind, die einer Meldung, Kontrolle oder Durchsetzung von Verstößen entgegenstehen.
ParkGuard darf sich auf die Angaben des Nutzers verlassen und ist nicht verpflichtet, Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsverhältnisse selbstständig und umfassend zu überprüfen.
4. Nutzung der Plattform
Nutzer können über die Plattform Verstöße erfassen, dokumentieren und zur Bearbeitung übermitteln.
Erfasst ein Nutzer eine Meldung über die Plattform, ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Parkfläche, zur Nutzungsberechtigung, zur Beschilderung, zu den Nutzungsbedingungen der Parkfläche, zu Fahrzeugen sowie zum konkreten Vorfall.
ParkGuard bearbeitet Fälle auf Grundlage der vom Nutzer gemachten Angaben und übermittelten Dokumentation.
5. Physische Parkplatzkontrollen und Abschleppdienste
ParkGuard kann auf Wunsch physische Parkplatzkontrollen und Abschleppdienste organisieren und erbringen.
Die physische Parkplatzkontrolle vor Ort wird in der Regel durch eigene Mitarbeitende von ParkGuard („ParkGuards“) durchgeführt. Diese erfassen und dokumentieren Verstöße vor Ort über die Plattform.
Abschleppdienste werden entweder durch ParkGuard mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal oder durch unabhängige Abschleppunternehmen (nachfolgend „Partnerunternehmen“) erbracht. Welche Variante im Einzelfall gewählt wird, richtet sich insbesondere nach Verfügbarkeit, Standort und Art des Auftrags.
Setzt ParkGuard eigene Fahrzeuge und Mitarbeitende ein, führt ParkGuard den Abschleppauftrag selbst und in eigener Verantwortung aus.
Beim Einsatz von Partnerunternehmen wickeln diese den jeweiligen über die Plattform ausgelösten Auftrag eigenständig ab und führen ihn durch. ParkGuard wählt Partnerunternehmen mit der gebotenen Sorgfalt aus und leitet die für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, insbesondere Standort, Kennzeichen und Fallangaben, an das jeweilige Partnerunternehmen weiter. Die eigentliche Ausführung des Abschleppauftrags liegt anschließend in der Verantwortung des Partnerunternehmens.
Die Haftung für beide Ausführungsvarianten richtet sich nach Ziffer 17.
Erfolgt die physische Parkplatzkontrolle im direkten Auftrag eines Auftraggebers, basiert sie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Nutzungsbedingungen, Berechtigungslisten, Plänen und Anweisungen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass diese Angaben vollständig, korrekt und aktuell sind.
6. Kamerabasierte Erfassung von Parkverstößen (CCTV)
Bei einzelnen Auftraggebern werden Parkverstöße mittels stationärer Videoüberwachung (CCTV) erfasst und dokumentiert. Die Kameraüberwachung wird entweder durch den Auftraggeber selbst oder durch von ParkGuard bereitgestellte Kamerasysteme betrieben. Gestützt auf die Aufnahmen können Parkverstöße festgestellt und eine Vertragsstrafe ausgelöst werden.
Der Betreiber der jeweiligen Kamera ist dafür verantwortlich, die Videoüberwachung vor Ort mit gut sichtbaren Hinweisschildern klar zu kennzeichnen und die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. Die Aufnahmen werden ausschließlich zum Zweck der Feststellung und Dokumentation von Parkverstößen ausgewertet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung von Videodaten finden sich in der Datenschutzerklärung der ParkGuard Solutions GmbH.
7. Parkverstöße und Vertragsstrafe
Die Nutzungsbedingungen einer privaten Parkfläche werden durch ein gut sichtbares Schild an der Einfahrt bekannt gemacht. Wer sein Fahrzeug auf der Parkfläche abstellt, nimmt diese Nutzungsbedingungen an; sie werden gemäß §§ 305 ff. BGB Vertragsbestandteil, sofern sie vor dem Abstellen des Fahrzeugs klar erkennbar waren.
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann eine Vertragsstrafe im Sinne der §§ 339 ff. BGB erhoben werden. Die Höhe der Vertragsstrafe ergibt sich aus dem Schild an der Einfahrt beziehungsweise aus der Angabe in der App. Sie muss angemessen sein und darf den Fahrzeugführer nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).
Das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück stellt verbotene Eigenmacht dar (§ 858 BGB). Der Berechtigte darf sich hiergegen im Wege der Selbsthilfe wehren und das Fahrzeug abschleppen lassen (§ 859 BGB). Die Kosten des Abschleppens können vom Verantwortlichen nur in Höhe der ortsüblichen Kosten verlangt werden (BGH, Urteil vom 04.07.2014 – V ZR 229/13).
Die Vertragsstrafe kann durch den Nutzer selbst über die Plattform ausgelöst, durch einen ParkGuard vor Ort erfasst oder mittels Kameraüberwachung dokumentiert und anschließend durch ParkGuard bearbeitet werden. Kontrollen vor Ort werden in der Regel durch eigene Mitarbeitende von ParkGuard („ParkGuards“) durchgeführt.
ParkGuard unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung, Abrechnung und Durchsetzung entsprechender Fälle, soweit dies über die Plattform oder im Rahmen einer Vereinbarung vorgesehen ist.
8. Abtretung von Forderungen (§§ 398 ff. BGB)
Die Erfassung und Bearbeitung von Fällen über die Plattform setzt voraus, dass der Nutzer die entsprechenden Forderungen gemäß §§ 398 ff. BGB an ParkGuard abtritt. Hierzu unterzeichnet jeder Nutzer bei der Registrierung eine Abtretungserklärung (Abtretungsvertrag) mittels digitaler Signatur. Ohne unterzeichnete Abtretungserklärung können über die Plattform keine Fälle erfasst und keine Forderungen geltend gemacht werden.
Mit dieser Abtretung ist ParkGuard berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. Umfang, Ort und weitere Einzelheiten der Abtretung richten sich nach der jeweils unterzeichneten Abtretungserklärung sowie etwaigen ergänzenden Individualvereinbarungen, insbesondere mit Geschäftskunden.
Bei Abweichungen zwischen diesen AGB und der unterzeichneten Abtretungserklärung geht die Abtretungserklärung in Bezug auf die Forderungsabtretung vor.
9. Rückvergütung
Sofern individuell vereinbart, können Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen oder andere berechtigte Auftraggeber eine Rückvergütung für bezahlte Vertragsstrafen erhalten.
Höhe, Voraussetzungen und Auszahlungsmodalitäten der Rückvergütung werden individuell vereinbart. Ein Anspruch auf eine Rückvergütung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Dokumentation und Beschilderung
ParkGuard dokumentiert gemeldete Vorfälle in angemessener Weise. Dies kann insbesondere Fotos, Videoaufnahmen, Zeitstempel, Standortdaten, Angaben zum Vorfall und weitere relevante Informationen umfassen. Zur Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachung siehe Ziffer 6.
Voraussetzung für die Erhebung einer Vertragsstrafe ist eine ordnungsgemäße Beschilderung: An der Einfahrt der Parkfläche muss ein gut sichtbares und lesbares Schild angebracht sein, das die Nutzungsbedingungen der Parkfläche sowie die Höhe der Vertragsstrafe ausweist, sodass der Fahrzeugführer diese vor dem Abstellen des Fahrzeugs zur Kenntnis nehmen kann. Die Beschilderung kann bei der Bearbeitung und Dokumentation eines Falls vermerkt werden.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Angaben zur Parkfläche, zur Beschilderung, zu den geltenden Nutzungsbedingungen sowie zur Höhe der Vertragsstrafe korrekt, vollständig und aktuell sind und dass die Beschilderung vor Ort den vorstehenden Anforderungen entspricht.
11. Einwendungen und Widerspruch des Fahrzeughalters
Fahrzeughalter oder betroffene Personen können Einwendungen gegen eine Forderung erheben und der Forderung widersprechen. Einwendungen sollen möglichst innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung in Textform erhoben werden; gesetzliche Rechte der betroffenen Personen bleiben hiervon unberührt.
Einwendungen und Widersprüche können über die Webseite www.falschparker.io oder per E-Mail an support@falschparker.io eingereicht werden. ParkGuard prüft diese anhand der vorhandenen Dokumentation und Informationen.
12. Verantwortung für falsche oder unvollständige Angaben
Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere betreffend Parkfläche, Nutzungsberechtigung, Beschilderung, Höhe der Vertragsstrafe, Berechtigungslisten, erfasste Fahrzeuge sowie einzelne Verstöße.
Macht der Nutzer falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder unterlässt er wesentliche Angaben, trägt er die daraus entstehenden Folgen, insbesondere Rückerstattungsansprüche, zusätzliche Abklärungen, behördliche oder gerichtliche Verfahren sowie daraus resultierenden angemessenen Mehraufwand.
ParkGuard ist berechtigt, solchen Mehraufwand dem verantwortlichen Nutzer oder Auftraggeber in Rechnung zu stellen, soweit dieser durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder durch fehlende Mitwirkung schuldhaft verursacht wurde.
13. Schutz vor Missbrauch der Plattform
Die Plattform darf ausschließlich für rechtmäßige und berechtigte Meldungen genutzt werden. Als unzulässige Nutzung gilt insbesondere das Melden oder Kontrollieren von Parkflächen, wenn der Nutzer dazu nicht berechtigt ist oder ihm bekannt ist, dass die Nutzungs-, Eigentums- oder Verwaltungsverhältnisse unklar sind.
Ebenfalls unzulässig sind falsche, missbräuchliche oder irreführende Meldungen sowie die Nutzung der Plattform zur Durchsetzung offensichtlich unbegründeter oder rechtswidriger Ansprüche.
Bei Missbrauch, unklaren Berechtigungen oder begründetem Verdacht auf unberechtigte Nutzung kann ParkGuard einzelne Fälle ablehnen, laufende Bearbeitungen pausieren, Forderungen zurückstellen oder den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren.
14. Keine Garantie für erfolgreiche Durchsetzung
ParkGuard unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung und Durchsetzung von Verstößen. Es besteht jedoch keine Garantie dafür, dass eine Vertragsstrafe oder andere Maßnahmen in jedem Fall erfolgreich durchgesetzt werden können.
Dies gilt insbesondere, wenn Einwendungen erhoben werden, Angaben unvollständig sind, Berechtigungen unklar sind oder Behörden beziehungsweise Gerichte zu einer anderen Einschätzung gelangen.
15. Kosten
Für Geschäftskunden und private Nutzer ist die Nutzung von FalschParker grundsätzlich kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für bestimmte behördliche Abfragen, insbesondere Halterauskünfte, können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese Gebühren werden, soweit rechtlich zulässig, dem Fahrzeughalter beziehungsweise der verantwortlichen Person weiterberechnet. Die Höhe solcher Gebühren richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben.
16. Zugang zu Fahrzeugen und Parkflächen
Werden Abschlepp-, Kontroll- oder andere Vor-Ort-Dienstleistungen beauftragt, verpflichtet sich der Nutzer beziehungsweise Auftraggeber, den erforderlichen Zugang zur betreffenden Parkfläche oder zum betreffenden Fahrzeug zu ermöglichen, damit die Dienstleistung durch ParkGuard mit eigenen Mitarbeitenden oder durch das beauftragte Partnerunternehmen sicher und rechtmäßig erbracht werden kann.
17. Haftung
ParkGuard haftet nicht für Schäden, Verluste oder andere Vorfälle, die bereits vor einer Kontrolle, Meldung oder einem Abschleppvorgang bestanden haben.
ParkGuard haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch unberechtigtes Parken, durch falsche oder unvollständige Angaben des Nutzers oder Auftraggebers oder durch unklare Berechtigungsverhältnisse entstehen, soweit diese nicht von ParkGuard zu vertreten sind.
Führt ParkGuard einen Abschleppvorgang mit eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitenden durch, haftet ParkGuard für dabei verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, im Rahmen der nachfolgenden Haftungsregelungen.
Werden Abschleppdienste durch Partnerunternehmen erbracht, haftet ParkGuard für die sorgfältige Auswahl und Vermittlung gemäß Ziffer 5. Für Schäden, die das jeweilige Partnerunternehmen bei der Ausführung des Abschleppauftrags selbst verursacht, haftet dieses.
ParkGuard haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ParkGuard nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ParkGuard.
18. Verfügbarkeit der Plattform
ParkGuard ist um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform bemüht. Es können jedoch technische, betriebliche oder sicherheitsbedingte Einschränkungen auftreten. ParkGuard garantiert nicht, dass die Plattform jederzeit unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder vollständig verfügbar ist.
19. Zusatzprodukt Tankflucht (nur für Tankstellenbetreiber)
Das Produkt „Tankflucht“ richtet sich ausschließlich an Tankstellenbetreiber. Für alle übrigen Nutzer und Geschäftskunden der Plattform ist diese Ziffer nicht relevant.
ParkGuard bearbeitet im Rahmen dieses Produkts Fälle, in denen Kunden getankten Kraftstoff an einer Tankstelle nicht bezahlen. Meldet eine Tankstelle einen solchen Vorfall über die Plattform, dokumentiert und bearbeitet ParkGuard den Fall nach den Grundsätzen der Ziffern 7 und 8, insbesondere auf Grundlage der Abtretung der Forderungen. Zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag für den getankten Kraftstoff können angemessene Bearbeitungs- und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden, soweit sie rechtlich ersatzfähig sind.
Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der von der Tankstelle gelieferten Angaben und Nachweise, insbesondere Kennzeichen, Zeitpunkt, Menge und Betrag des Tankvorgangs.
20. Datenschutz
ParkGuard verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der ParkGuard Solutions GmbH, abrufbar unter www.falschparker.io.
21. Änderungen der AGB
ParkGuard kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten auf der Webseite und/oder in der App angekündigt.
Widerspricht ein Geschäftskunde einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt die Änderung als akzeptiert; ParkGuard weist den Geschäftskunden in der Ankündigung auf diese Folge gesondert hin. Wird form- und fristgerecht widersprochen, gelten die bisherigen AGB bis zur ordentlichen Beendigung der jeweiligen Individualvereinbarung weiter; ParkGuard ist in diesem Fall berechtigt, die Individualvereinbarung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Berlin. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Kontakt
ParkGuard Solutions GmbH
Greifswalder Straße 226
10405 Berlin
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer Ivan Claude Dante Echardour
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 284005 B
Telefon: +49 30 22046743
E-Mail: support@falschparker.io