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Standorte

Abschleppdienst Frankfurt am Main.

Wer in Frankfurt am Main unberechtigt auf einem Privatgrundstück parkt, begeht verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Ob Firmenparkplatz am Bürostandort, Besucherstellplatz oder Wohnanlage: Mit FalschParker melden Sie den Verstoß in Sekunden – Kennzeichen scannen, Foto aufnehmen, Standort bestätigen.

Parkwächterin in FalschParker-Poloshirt und Cap vor einem Parkplatz

Vom Schild bis zur Vertragsstrafe.


Der Ablauf

Vier Schritte nach deutschem Recht – Sie melden den Verstoß, wir kümmern uns um Halter, Forderung und Zahlung.

  1. Schild an der Einfahrt, Kennzeichen in die App.

    Ein gut sichtbares Schild an der Zufahrt macht Ihre Parkbedingungen in der Regel zum Vertragsbestandteil (§§ 305 ff. BGB). Per QR-Code darauf oder direkt in der App tragen Sie das Kennzeichen ein.

    FalschParker: Eingabemaske für das Kennzeichen eines fremd parkenden Fahrzeugs
  2. Verstoß per Foto belegen.

    Halten Sie Fahrzeug und Kennzeichen gut erkennbar im Bild fest. Das Foto stützt sich auf das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und dient als Beweis.

    FalschParker: Kameraansicht beim Fotografieren des fremd geparkten Autos
  3. Ort festhalten, Halter ermitteln.

    Die App übernimmt die GPS-Position, Sie bestätigen sie mit einem Tipp. Danach beantragen wir die Halterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (§ 39 StVG).

    FalschParker: Karte mit markiertem Ort des Parkverstoßes
  4. Vertragsstrafe – den Rest erledigen wir.

    Sie treten die Forderung an ParkGuard ab (§ 398 BGB). Wir fordern die Vertragsstrafe ein, beantworten Rückfragen am Telefon und übernehmen bei Bedarf das Inkasso.

    FalschParker: Liste Ihrer gemeldeten Parkverstöße mit Bearbeitungsstand
Per App angefordert

Für Frankfurter Bürostandorte und Firmen.

An Bürostandorten werden Firmen- und Besucherparkplätze oft von Fremden belegt – besonders zu Pendlerzeiten. Mit der App melden Sie jeden Fall mit Beweisfoto; mehrere Standorte verwalten Sie zentral.

  • Abschleppdienst in wenigen Schritten per App anfordern
  • GPS-Live-Tracking für jeden Einsatz
  • Abschleppdienst direkt über die App anfordern
Abschleppfahrzeug im Einsatz vor einem Gebäude

Fünf Städte, ein einfacher Ablauf.


Standorte

Falschparker in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main melden Sie über FalschParker. Unser Firmensitz ist in Berlin, Greifswalder Straße 226.

Einsatzgebiete

So gehen wir vor.

Meldet ein Kunde über die App einen Parkverstoß in Frankfurt am Main, übernehmen wir die Abwicklung der Vertragsstrafe und das Inkasso. Muss das Fahrzeug weg, fordern Sie den Abschleppdienst direkt in der App an.

Ihre Rechte als Eigentümer.

Nennt der Halter den Fahrer nicht, kann er selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH, V ZR 160/14). Das schützt Sie gerade vor wiederkehrenden Fremdparkern.

Häufige Fragen

Abschleppdienst Frankfurt am Main — kurz erklärt.

  • Was kostet der Abschleppdienst für mich als Eigentümer in Frankfurt am Main?

    Für Sie als Parkplatzbesitzer ist FalschParker kostenlos. Die Abschleppkosten in ortsüblicher Höhe trägt der Verantwortliche; Kosten der allgemeinen Parkraumüberwachung sind nicht ersatzfähig (BGH, V ZR 229/13).

  • Darf ich in Frankfurt am Main ein Fahrzeug von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

    Unberechtigtes Parken auf einem Privatgrundstück ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Sie dürfen das Fahrzeug grundsätzlich im Wege der Selbsthilfe abschleppen lassen (§ 859 BGB); die Abschleppkosten in ortsüblicher Höhe trägt der Verantwortliche (BGH, V ZR 144/08 und V ZR 229/13).

  • Wen kontaktiere ich bei Falschparkern auf öffentlicher Straße in Frankfurt am Main?

    Auf öffentlichen Straßen ist Falschparken eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO. Zuständig sind dort die Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main bzw. die Polizei, in Notfällen wie einer blockierten Feuerwehrzufahrt die 110. Auf Ihrem Privatgrund sind die Behörden in der Regel nicht zuständig – dort setzen Sie Ihre Rechte zivilrechtlich durch, zum Beispiel mit FalschParker.

  • Was tun bei Fremdparkern, die immer wiederkommen?

    Dokumentieren Sie jeden Fall über die App. Benennt der Halter den Fahrer nicht, kann er auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH, V ZR 160/14); zusätzlich hilft eine klare Beschilderung mit Vertragsstrafe.

  • Welche Beschilderung brauche ich für eine Vertragsstrafe?

    Hängen Sie an der Einfahrt ein gut sichtbares Schild mit den Nutzungsbedingungen und der Höhe der Vertragsstrafe auf. Nur dann werden die Bedingungen als AGB wirksam (§§ 305 ff. BGB); der Betrag muss angemessen sein (§ 307 BGB).

FalschParker auf drei Smartphones: Kartenansicht, Auftragsübersicht und Abschleppauftrag

Fazit.

Ein Falschparker auf Ihrem Grundstück in Frankfurt am Main? Melden Sie ihn über FalschParker – wir kümmern uns um Vertragsstrafe, Inkasso und bei Bedarf um den Abschleppdienst.

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