Rechtssichere Parkschilder & Sperren für Ihr Grundstück
Erst ein gut sichtbares Schild an der Einfahrt macht Ihre Parkregeln nach § 305 Abs. 2 BGB verbindlich. Wir liefern es mit allen wichtigen Angaben, auf Wunsch samt Sperrbügel und QR-Code.
Erst ein gut sichtbares Schild an der Einfahrt macht Ihre Parkregeln nach § 305 Abs. 2 BGB verbindlich. Wir liefern es mit allen wichtigen Angaben, auf Wunsch samt Sperrbügel und QR-Code.
Inhalt klären, Schild fertigen, an der Zufahrt montieren.
Wir legen fest, was auf Ihr Schild gehört und wo Einfahrende es sicher sehen.

Wir lassen Schilder und Sperrpfosten fertigen und montieren sie gut sichtbar an Einfahrt und Stellplätzen.

Ein QR-Code auf dem Schild führt Berechtigte in FalschParker, so wird ein Verstoß ohne Umweg gemeldet.
Ob Hinterhof in Berlin, Supermarktparkplatz oder Tiefgarage einer WEG: Format und Inhalt passen wir Ihrer Fläche an.
Schild allein oder kombiniert mit Parkbügel und Absperrpfosten – Sie wählen, was Ihre Fläche braucht.
Hinweis auf Privatgrund, wer parken darf, Höhe der Vertragsstrafe und Abschlepphinweis – gut lesbar an der Einfahrt.
Bedingungen gelten nach § 305 Abs. 2 BGB nur, wenn man sie beim Einfahren sehen kann – versteckte Hinweise reichen nicht.
Sie muss beziffert und angemessen sein. Ein unangemessen hoher Betrag kann nach § 307 BGB unwirksam sein.
Ja, auch für Tiefgaragen von WEG oder Hausverwaltung – das Schild hängt an der Zufahrt.
Das richtet sich nach Größe, Material und Stückzahl. Sie erhalten ein Angebot von uns – auf Wunsch mit Ihrem Logo.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – wir achten darauf, dass alle wichtigen Angaben draufstehen.
