Abschleppen in Deutschland: Was ist erlaubt und was nicht?
Erfahren Sie, wann das Abschleppen von Fahrzeugen in Deutschland erlaubt ist und wann nicht. Unser Leitfaden erklärt die Rechtslage im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatgrund, inklusive verbotener Eigenmacht, Selbsthilfe nach § 859 BGB und Tipps zur digitalen Dokumentation. Ideal für Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen.
Recht & Praxis5 Min. LesezeitÜberblick.
Erfahren Sie, wann das Abschleppen von Fahrzeugen in Deutschland erlaubt ist und wann nicht. Unser Leitfaden erklärt die Rechtslage im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatgrund, inklusive verbotener Eigenmacht, Selbsthilfe nach § 859 BGB und Tipps zur digitalen Dokumentation. Ideal für Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen.
Inhalt
- Falschparker – ein alltägliches Problem
- Rechtliche Grundlage zum Abschleppen
- Abschleppen auf Privatgrund – was ist erlaubt?
- Wer darf den Abschleppdienst beauftragen?
- Was Sie unbedingt vermeiden sollten
- Digitale Dokumentation als erster Schritt
- Fazit: Abschleppen ist erlaubt – wenn Sie rechtlich korrekt vorgehen
Falschparker – ein alltägliches Problem
Viele Grundstückseigentümer und Mieter in Deutschland kennen das Problem: Ein fremdes Fahrzeug steht unberechtigt auf dem privaten Stellplatz oder blockiert eine Einfahrt.
In solchen Fällen ist die Ausgangslage klar: Wer unbefugt auf fremdem Privatgrund parkt, stört den Besitz – und der Berechtigte darf sich dagegen wehren.
Rechtliche Grundlage zum Abschleppen
In Deutschland wird zwischen öffentlichem Verkehrsraum und Privatgrund unterschieden:
- Öffentlicher Verkehrsraum – z. B. Straßen, öffentliche Parkplätze, Gehwege
- Privatgrund – z. B. private Stellplätze, Einfahrten, Höfe, Kundenparkplätze, Flächen von Wohnanlagen
Falschparken im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO. Zuständig sind dort das Ordnungsamt bzw. die Polizei – Privatpersonen dürfen im öffentlichen Raum nicht selbst abschleppen lassen.
Auf Privatgrund ist die Durchsetzung dagegen grundsätzlich Sache des Berechtigten, also eine zivilrechtliche Angelegenheit. Das Ordnungsamt ist dort in der Regel nicht zuständig. Maßgeblich sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Besitzschutz.
Abschleppen auf Privatgrund – was ist erlaubt?
Grundsätzlich gilt:
Ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug auf Privatgrund darf abgeschleppt werden. Das unbefugte Parken ist eine Besitzstörung, gegen die sich der Besitzer wehren darf.
Rechtliche Grundlage:
- § 858 BGB: Unbefugtes Parken auf einem Privatgrundstück ist verbotene Eigenmacht.
- § 859 BGB: Der Besitzer darf sich gegen verbotene Eigenmacht mit Selbsthilfe wehren – dazu gehört grundsätzlich das Abschleppenlassen des Fahrzeugs.
- BGH, Urteil vom 05.06.2009 – V ZR 144/08: Das Abschleppen von einem Privatparkplatz ist zulässig; die Abschleppkosten hat der Verantwortliche als Schadensersatz zu tragen.
- BGH, Urteil vom 04.07.2014 – V ZR 229/13: Ersatzfähig sind nur Abschleppkosten in ortsüblicher Höhe. Kosten der allgemeinen Parkraumüberwachung sind nicht ersatzfähig.
Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklären wir im Beitrag Was kostet es, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen?
Wer darf den Abschleppdienst beauftragen?
Auf Privatgrund darf derjenige einen Abschleppdienst beauftragen, dessen Besitz gestört wird – also der Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks bzw. des betroffenen Stellplatzes. Dazu können auch Mieter oder Pächter gehören, denen ein Stellplatz zur Nutzung überlassen wurde (z. B. ein zugewiesener Stellplatz im Mietvertrag), oder die Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümers.
Eine behördliche Anordnung ist auf Privatgrund nicht erforderlich, da es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.
Damit der Abschleppdienst tätig wird, verlangen viele Unternehmen:
- einen Nachweis über das Besitz- bzw. Nutzungsrecht (z. B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis, Verwaltervollmacht)
- oder eine schriftliche Erklärung zur Besitzstörung, um sich gegen mögliche Haftungsrisiken abzusichern
In Notfällen – etwa bei einer blockierten Feuerwehrzufahrt – rufen Sie die Polizei unter 110.
Was Sie unbedingt vermeiden sollten
Auch wenn ein fremdes Fahrzeug Ihr Besitzrecht verletzt, sollten Sie stets maßvoll und rechtskonform handeln. Folgende Reaktionen sind keine zulässige Selbsthilfe und können für Sie selbst rechtliche Folgen haben:
- Abschleppen lassen ohne Berechtigung oder Nachweis: Wer einen Abschleppdienst beauftragt, ohne selbst Besitzer oder Berechtigter zu sein, riskiert Streit und Gegenansprüche des Fahrzeughalters.
- Das Fahrzeug blockieren, beschädigen oder zuparken: Solche Maßnahmen gehen über die erlaubte Selbsthilfe hinaus und können straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
- Den Fahrzeughalter öffentlich bloßstellen – etwa durch Fotos im Internet: Beweisfotos und Kennzeichen dürfen nur zweckgebunden zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verwendet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Eine Veröffentlichung gehört nicht dazu.
All dies kann Sie in eine schwächere Position bringen – obwohl eigentlich der Falschparker im Unrecht ist.
Digitale Dokumentation als erster Schritt
Bevor Sie Maßnahmen wie das Abschleppen eines unberechtigt parkenden Fahrzeugs veranlassen, sollten Sie die Situation dokumentieren. Eine vollständige und sachliche Beweissicherung hilft nicht nur gegenüber dem Abschleppdienst, sondern auch im Streitfall vor Gericht.
Folgende Angaben sind besonders wichtig:
- Fotos vom Fahrzeug – idealerweise mit erkennbarer Position, Kennzeichen und Windschutzscheibe, um festzuhalten, ob eine Telefonnummer oder andere Kontaktdaten des Fahrers hinterlegt wurden.
- Genaue Standortbeschreibung – z. B. Adresse, Stellplatznummer, Lage auf dem Gelände
- Fotos der Beschilderung an der Einfahrt
Diese Unterlagen können in einem Zivilverfahren entscheidend sein, um Ihren Besitz sowie die Besitzstörung zu belegen. Verwenden Sie die Daten nur für diesen Zweck und löschen Sie sie, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Tipp: Eine praktische Lösung für die strukturierte Erfassung solcher Vorfälle bietet die Plattform FalschParker.io. Sie scannen das Kennzeichen, machen ein Foto und bestätigen den Standort – besonders hilfreich bei wiederkehrenden Problemen oder in Wohnanlagen mit vielen Parteien. Bei Bedarf können Sie über die App auch einen Abschleppdienst anfordern.
Fazit: Abschleppen ist erlaubt – wenn Sie rechtlich korrekt vorgehen
Wenn ein fremdes Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Privatgrundstück steht, müssen Sie das nicht hinnehmen. Die Rechtslage in Deutschland gibt Ihnen als Eigentümer oder berechtigtem Nutzer klare Mittel an die Hand, um sich gegen die Besitzstörung zu wehren.
Abschleppen ist grundsätzlich zulässig – insbesondere bei klarer Besitzlage und dokumentierter Störung.
Sie bewegen sich im Rahmen des Gesetzes (§§ 858, 859 BGB), wenn Sie Beweise sichern und den Abschleppdienst als Selbsthilfemaßnahme einsetzen. Ersatzfähig sind dabei die Abschleppkosten in ortsüblicher Höhe.
Wann genau Sie abschleppen lassen dürfen und wie Sie praktisch vorgehen, lesen Sie im Beitrag Wann darf man ein Auto abschleppen lassen?
Mit digitaler Unterstützung (z. B. via FalschParker.io) können Sie Falschparker sogar strukturiert erfassen, wiederkehrende Fälle dokumentieren und alle Beweise an einem Ort sammeln.
Fazit: Wer vorbereitet ist, handelt souverän und rechtssicher – und schützt sein Eigentum nachhaltig. Ihr Parkplatz ist kein öffentlicher Raum. Sie haben das Recht, ihn zu verteidigen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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